Neue Förderperiode 2024
Seit dem Start des Förderprogramms im April 2022 hat die Bürgerstiftung Stuttgart mehr als 50 Gute-Orte-Projekte unterstützt.
Nun befindet sich das Programm in der dritten Förderperiode. Im Jahr 2024 ist das Gute-Orte-Förderprogramm in das Projekt "Stärkung der Zivilgesellschaft in der Ukraine" eingebunden. Die Robert Bosch Stiftung finanziert dieses Projekt.
Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam! Gute Orte stärken“ unterstützen wir in der neuen Förderperiode bürgerschaftlich Engagierte, die in Stuttgart Orte und Räume mit Angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine schaffen. Die Schwerpunkte liegen bei Bildung & Sprache, psychosoziale Gesundheit sowie Politik & Demokratie. Ziel dabei ist auch, dass die geflüchteten Ukrainer:innen ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen stärken.
Hinweis:
Vielen Dank für die interessanten Anträge.
Die Frist ist mittlerweile abgelaufen (Mitte Juni)
Wer kann Förderanträge stellen?
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Gruppen und Initiativen können Mittel beantragen.
Wofür können die Antragsteller die Mittel einsetzen?
Honorare oder Aufwandserstattungen
Sachkosten in Form von Investitionen für die Einrichtung der Räume
Technische Ausstattung
Büro-, Lern- und Bastelmaterial oder andere Verbrauchsgüter
Was muss ich über die Anträge wissen?
Anträge können wir bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro unterstützen.
Bitte beschreiben Sie Ihre Projektidee in einer kurzen Mail an zuflucht-stuttgart@buergerstiftung-stuttgart.de
Wir melden uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung zur Förderfähigkeit und klären erste Fragen.
Die formale Antragstellung erfolgt im Anschluss über ein einfaches Formular.
Wir freuen uns auf Ihre Idee, die die Gemeinschaft an guten Orten stärkt!